Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich und für sämtliche Rechtsverhältnisse, in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle Angebote von uns erfolgen freibleibend. Die Darstellung der Produkte auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Neben- und Zusatzabreden, Beschaffenheitsangaben und sonstige Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss einer Liefervereinbarung abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen der Schriftform zu ihrer Wirksamkeit.
Als Zahlungsmethoden bieten wir derzeit die Bezahlung per Bankeinzug und Rechnung an. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug
gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an.
Rechnungen sind nach Fälligkeit - im Regelfall mit Zusendung - zahlbar ohne Abzug. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell
erstellt, sie können dem Kunden per Brief oder Email zugesandt werden. Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Rechnungsstellung auf
elektronischem Weg per E-Mail. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll,
unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € je Rechnung fällig.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches
Zurückbehaltungsrecht zusteht. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
Der Vertrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft, soweit der Vertrag keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält,
gekündigt werden. Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben.
Ist eine Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der
Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer automatisch um die jeweilige im Angebot genannte Dauer, längstenfalls um ein (1) Jahr.
Im Falle der Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist oder Mindestnutzungsdauer hat der Kunde bis zum Ende der
vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Jede Kündigung hat in Schriftform (Brief, E-Mail) zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und
Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.
Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen bleibt vorbehalten. Der Kunde gilt trotz des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes als berechtigt, die Liefergegenstände im vorgesehenen Umfang zu nutzen, es sei denn, der Vertrag sieht ausnahmsweise ein entsprechendes Verbot vor.
Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen zu nutzen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, die Firma, Marken oder geschäftliche Bezeichnungen des Kunden als Referenz zu verwenden.
Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die
Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung
beschränkt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht, es sei denn, das
Festhalten am Vertrag würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch
eine Bestimmung ersetzen, die in wirksamer Weise dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist
München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor,
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für Sie zumutbar
ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei
Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir Sie vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem
Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen
benannte Email-Adresse. Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung
innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn Sie fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer
Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die SaaS-Lösungen die folgenden besonderen Geschäftsbedingungen.
Wir bieten verschiedene Softwarelösungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen an und stellen diese zur Nutzung über das Internet als
Webapplikation bereit (SaaS-Lösung). Der konkrete Funktionsumfang der SaaS-Lösung sowie die Anforderungen an die Hardware- und
Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Überlassung der SaaS-Lösung
(auf Datenträgern oder im Wege der online Übertragung) zur lokalen Installation ist nicht möglich.
Als Bestandteil der SaaS-Lösung wird Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung gestellt, auf den die mit der SaaS-Lösung erzeugten
und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Archivierung der Daten entsprechend den
handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist im Leistungsumfang nicht enthalten.
Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von uns genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet,
das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von
Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.
Üblicherweise ist die SaaS-Lösung auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die SaaS-Lösung in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, werden wir unsere Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail informieren. Für SaaS-Lösungen gelten die folgenden Servicelevel:
Fehlerklasse 1 | Ein produktiver Einsatz der SaaS-Lösung nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt. |
Fehlerklasse 2 | Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt. |
Fehlerklasse 3 | Alle übrigen Fehler. |
Fehlerklasse 1 | 1 Werktag |
Fehlerklasse 2 | 2 Werktage |
Fehlerklasse 3 | 3 Werktage |
Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen sind vollständig und rechtzeitig zu
erbringen.
Bei der Nutzung sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server
von uns zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, Computerviren oder anderen schädlichen Code enthalten oder fremde
Schutz- oder Urheberrechte bzw. sonstige Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus darf weder Software noch andere Techniken oder
Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Lösung verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die
Verfügbarkeit zu beeinträchtigen.
Bei einer Fehlermeldung sind uns unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle und andere für die Fehlerbehebung relevanten
Informationen zur Verfügung zu stellen. Login-Informationen samt Passwörter sind geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen
Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben.
Wir sind berechtigt, die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10% der bisherigen Vergütung ausmacht hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, dass er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.
Wir sind jederzeit berechtigt, die SaaS-Lösungen teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden vertragsrelevante, erhebliche Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail auf das vom Kunden genannte EMail- Konto ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E Mail widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird auf die Folgen des Widerspruchs entsprechend hinweisen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
Wird der zugesicherte Service Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten
innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 95 %) und haben wir
dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung zu
verlangen.
In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht
innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf
dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt
der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.
Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung pro Kalenderjahr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden bis zu
einem Gesamtbetrag für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr, der 50% der in diesem Kalenderjahr von Ihnen gezahlten
Vergütung entspricht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des
Services oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Nutzer eingestellten Inhalte.
Machen Dritte uns gegenüber Ansprüche geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen oder
rechtlichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt hat, so gilt, dass der Kunde uns von diesen
Ansprüchen unverzüglich freistellt, bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bietet und die Kosten der Rechtsverteidigung
übernimmt.
Die vom Kunden im Rahmen der Servicenutzung eingegebenen Daten stehen ausschließlich dem Kunden zu.
Bei der Verarbeitung und Zurverfügungstellung von Daten Dritter ist der Kunde selbst dafür verantwortlich zu überprüfen, ob ein
Zustimmungs- oder Einwilligungserfordernis besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmung oder Einwilligung vorliegt.
Wir dürfen Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeiter in dem für ihre jeweilige Aufgabe
erforderlichen Umfang vergeben. Sollte ein Mitarbeiter von uns aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit,
mit der Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieses
Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.
Wir verpflichten uns, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen
sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind.
Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet ist, Auskünfte zur
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, werden wir dabei unterstützen, diese Informationen
bereitzustellen.
Wir setzen ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
Wir sichern sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten
Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem
Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten und SaaS-Lösung auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem
Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, sind wir berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen.
Wir werden den Kunden per E-Mail an die uns genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen
sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder
organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung
dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten
zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht
zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von
vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche
Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch
für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über
etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.
Diese vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder
erhalten wird, bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese
Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.
Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung
der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von
der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu
verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber
den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind,
vertraulich behandelt werden.
Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren
fort. Hinsichtlich der Daten, die dem Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.
Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir sind insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn:
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen die folgenden besonderen Geschäftsbedingungen.
Zu den Dienstleistungen zählen alle für den Kunden individuell gewünschten Zusatzleistungen. Dienstleistungen können lokal beim Kunden
oder Remote erbracht werden.
Die Berechnung einer Dienstleistung erfolgt auf Basis der Dienstleistungssätze eines erteilten Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung. Die
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand.
Im Rahmen einer beauftragen Dateneingabe gelten nur solche Eigenschaften als Bestandteil der Dienstleistung, welche vom System unterstützt bzw. abgebildet werden können.
Der Tagessatz beinhaltet eine Dienstleistungszeit von sechs (6) Stunden. Weitere Leistungen werden je angefangener Stunde zum
erweiterten Stundensatz berechnet.
Die Berechnung von Remoteleistungen erfolgt pro angefangener Stunde, zuzüglich einer grundsätzlichen Pauschale für die Rüstzeit.
Die Rüstzeit beinhaltet die technische Vor-/Nachbereitung, u.a.:
Es ist uns grundsätzlich gestattet, Subunternehmer mit Pflichten aus dem Vertrag zu betrauen. Der Kunde kann einer Verpflichtung von Subunternehmern nur aus wichtigem Grund widersprechen. Wir haften für Subunternehmer wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen.
Bei Veranstaltungen, welche in vom Kunden gestellten Räumlichkeiten stattfinden, ist dieser für die Bereitstellung erforderlicher technischer
Geräte, sowie für eine geeignete Umgebung verantwortlich. Auf Anfrage wird dem Kunden die konkrete Anforderung vor
Auftragsausführung durch uns mitgeteilt. Ist diese nicht gegeben und können aus diesem Grund Dienstleistungen nicht oder nicht wie
vereinbart durchgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung und die daraus entstehenden Aufwände. Eine Haftung durch uns
ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung mitzuwirken und uns u.a. die für die Softwareanpassung
erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Wahl des Tools für einen Fernzugriff obliegt uns. Der Kunde wird sämtliche
geforderten Zustimmungen erteilen und gegebenenfalls Genehmigungen Dritter unverzüglich einholen.
Wir und die von uns beauftragten Subunternehmer können eine Dienstleistungsdurchführung absagen, wenn diese wegen Krankheit des
geplanten Mitarbeiters oder aus technischen Gründen (z.B. Ausfall der Präsentationshardware) ausfallen muss. Dabei werden lediglich bereits
gezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir werden uns im Falle einer Absage bemühen, einen anderen
geeigneten Mitarbeiter mit der Durchführung der Dienstleistungsmaßnahme zu betrauen und / oder diese auf einen anderen Termin zu
verlegen.
Bei Ausfall der Dienstleistung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, nicht durch uns verschuldete Ereignisse besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung etwaiger bereits geleisteter Gebühren. Ebenso sind wir in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und / oder
Übernachtungskosten verpflichtet.
Bei Ausfall der Dienstleistung durch Absage durch den Kunden ist dies bis 14 Kalendertage vor dem Terminbeginn kostenfrei. Bei einer
Absage durch den Kunden bis 7 Kalendertage vor Terminbeginn erfolgt eine Berechnung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Kosten laut
Angebot. Unabhängig von vorgenannten Fristen werden externe Kosten durch Stornierung und Umbuchung zu 100% berechnet. Kurzfristige
Absagen werden in voller Höhe der voraussichtlichen Kosten laut Angebot berechnet. Der Kunde kann jedoch den Nachweis erbringen, dass
der tatsächliche Schaden bei uns geringer war.
Der Umfang der Leistung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung, die dem Angebot als Anlage beigefügt ist. Die Leistungsbeschreibung
wird vorab von uns zusammen mit dem Kunden erstellt. Der Kunde muss diese formal freigeben. Eine hierüber hinausgehende Funktionalität
der Softwareanpassung schulden wir nicht.
Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige
Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Wir sind berechtigt, die Softwareanpassung und im Zusammenhang mit ihrer Entwicklung entstandenes Know-how unbeschränkt
anderweitig, auch gegen Vergütung, zu nutzen und zu verwerten.